Barrierefreiheit – EU -Richtlinie 2016/2102
Mit der Richtlinie zur Harmonisierung der Barrierefreiheit in Europa nimmt das Thema Barrierefreiheit weiter Fahrt auf. Nationale Gesetze, wie z. B. das BGG und die BITV 2.0 sowie Bundesländergesetze, wurden bereits geändert. Behörden profitieren von dem bestehenden Bundesrahmenvertrag BITV und können wichtige Leistungen zur Erfüllung der Barrierefreiheit bei Materna abrufen.
Usability für alle
Bund und Länder legen die Vorgaben zur Barrierefreiheit unterschiedlich aus. Die Vorgaben der EU erscheinen recht strikt und eine Konformität mit den Anforderungen ist nur gegeben, wenn alle Kriterien erfüllt sind. So bedeutet das z. B. für Webanwendungen, dass alle 50 Erfolgskriterien der Level A und AA der WCAG 2.1 und weitere Anforderungen aus der EN 301 549 erfüllt sein müssen. Die Praxis zeigt aber, dass es kaum bzw. nur in seltenen Fällen möglich ist, alle Vorgaben zu erfüllen. Behörden brauchen daher einen kompetenten Partner, der praxiserfahren ist bei der Umsetzung von Barrierefreiheit.
Materna testet Anwendungen auf Barrierefreiheit schon seit mehreren Jahren. Hierzu gehören informative Webportale, Fachanwendungen (Web und Non-Web), Standard-Software sowie Dokumente und mobile Apps unter iOS und Android. In allen Projekten ist die Erfüllung der Barrierefreiheit das ausgegebene Ziel.
Alle Nutzergruppen, unabhängig von Grad und Art existierender Einschränkungen, sollen möglichst ohne Beeinträchtigungen Anwendungen nutzen und alle erforderlichen Informationen abrufen können. Hierfür ist die maximale definierte Fülle von Kriterien allerdings erfahrungsgemäß nicht zwangsläufig erforderlich. Das grundsätzliche Ziel sollte lauten: Usability für alle.
Leider rückt dieses Ziel zunehmend aus dem Fokus der Diskussion um die Auslegung der gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Richtlinien. Barrierefreiheit ist kein Selbstzweck, sondern sie fokussiert auf die Anwender*innen. Deshalb sollte sich die Diskussion besser darauf konzentrieren, was wirklich wichtig ist.
Die Forderung der EU zur einhundertprozentigen Konformität aller Erfüllungskriterien ist ein hehres Ziel. Es wurden alle Kriterien einheitlich betrachtet. Hier hätte durchaus differenziert werden können zwischen Kriterien, die definitiv erfüllt sein müssen, und Kriterien, die erfüllt werden sollten, aber die Zugänglichkeit nicht soweit einschränken, dass sie zur Nicht-Konformität führen müssen. Sogar die WCAG, die als Grundlage für die meisten Kriterien der EN 301 549 dient, unterscheidet nach A-, AA- und AAA-Kriterien, wobei letztere keinen Einzug in die gesetzlichen Anforderungen gefunden haben.
Die Forderung nach barrierefreier Gestaltung von Informationstechnik ist wichtig. Materna befasst sich schon seit Jahren mit diesem Themengebiet und engagiert sich dafür, dass Menschen mit Einschränkungen der Zugang zur Arbeitswelt erleichtert bzw. ermöglicht werden kann.
Gerade weil die Vorgaben herausfordernd zu erfüllen sind, ist es wichtig, Verantwortlichen in den Behörden entsprechende Unterstützung für die Praxis zukommen zu lassen. Maternas Erfahrung als Berater und Tester zeigt, dass Entscheider nicht um eine pragmatische Vorgehensweise herumkommen werden, wenn es um die Umsetzung von Anforderungen an Anwendungen geht.
Werfen wir einen Blick auf die WCAG 2.1 und lassen alle anderen Vorgaben aus der EN 301 549 sowie deutscher Gesetzgebung außen vor. In der WCAG 2.1 gibt es insgesamt 50 Erfolgskriterien, von denen ca. 60 Prozent essenziell sind und erfüllt sein müssen, damit für Menschen mit Behinderung die grundsätzliche Zugänglichkeit zu einer Webanwendung gegeben sind.
Die restlichen Kriterien hingegen führen in der Regel nicht dazu, dass Menschen mit Behinderung die grundsätzliche Zugänglichkeit zu einer Webanwendung nicht gegeben ist. Um das zu veranschaulichen hält Materna Vorträge, in denen diese Thematik anschaulich aufbereitet ist. Die übermittelten Informationen können als Entscheidungshilfe bei der Bewertung und Freigabe einer Anwendung dienen.
Ein detaillierter Prüfbericht zeigt darüber hinaus, welche konkreten Probleme für welche Anwendergruppe bestehen. Dieser zeigt den Entwicklern über die bloße Erfüllung eines Kriteriums hinaus, mit welchen konkreten Maßnahmen der entsprechenden Einschränkung entgegengewirkt werden kann.
Mit der Rahmenvertragsausschreibung „Testen auf Barrierefreiheit“ hat der Bund Unterstützungsleistungen initiiert. Materna unterstützt Behörden in zwei Losen mit Beratung und Tests der Barrierefreiheit von Software, Websites und mobilen Apps. Abrufbar sind die BITV-Leistungen von Materna über das Kaufhaus des Bundes und die Rahmenverträge 21121 und 21126.
Drei Überwachungsstellen der Länder und die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT) setzen bei der Prüfung und Umsetzung von Berichtsanforderungen auf die Expertise von Materna, um das aktuelle erstmalige Reporting an die EU durchzuführen. Ergänzend hierzu hat Materna ein Tool entwickelt, das über einzelne Prüfberichte oder die gesamte Anzahl an Prüfdokumenten eines Kunden unterschiedliche Auswertungen erstellt. So lassen sich z. B. statistische Verteilungen der durchgeführten Stichproben nach verschiedenen Kriterien begutachten, fachliche Auswertungen über die betroffenen Gruppen und viele weitere Betrachtungen durchführen. Mit diesem Angebot werden die jeweiligen Überwachungsstellen und auf Dauer auch andere Kunden in ihrer fachlichen Arbeit unterstützt und die Auswirkungen bei den geprüften Angeboten verbessert.
Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)